Ärzte haben ab November die Möglichkeit, eine Blankoverordnung für Physiotherapie auszustellen. Dies gilt bei Erkrankungen im Schulterbereich, wie etwa Luxationen, Frakturen oder schweren Verbrennungen. In diesem Fall entscheiden Physiotherapeuten selbst über die Auswahl der Heilmittel, die Anzahl der Anwendungen sowie die Behandlungsfrequenz und tragen gleichzeitig die wirtschaftliche Verantwortung.
Wichtige Infos im Überblick
Ab dem 1. November 2024 können Ärztinnen und Ärzte Blankoverordnungen für 114 Schulterdiagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX für gesetzlich versicherte Patient:innen ausstellen.
Vorteile für Patienten:
Für Patient:innen bedeutet das mehr Flexibilität und eine gezielte Behandlung.
Dank der Blankoverordnung haben Physiotherapeut:innen die Freiheit, innerhalb von bis zu 16 Wochen ab Ausstellungsdatum eigenständig über folgende Aspekte der Therapie zu entscheiden:
- Auswahl der passenden Heilmittel entsprechend dem Heilmittelkatalog für EX,
- Dauer und Umfang der Behandlungseinheiten individuell an den Patientenbedarf angepasst,
- Häufigkeit der Therapiesitzungen, basierend auf dem Therapieverlauf und der individuellen Entwicklung sowie
- Gesamtdauer der Therapie, bis zu maximal 16 Wochen, um eine nachhaltige Genesung zu fördern.
- Diese Flexibilität ermöglicht eine optimal auf die Bedürfnisse der Patient:innen abgestimmte Behandlung, die den Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann.
Für Ärzt:innen ist das Ausstellen einer Blankoverordnung freiwillig. Sie haben die Wahl, entweder eine Blankoverordnung oder eine klassische Verordnung nach den bisherigen Regeln für Schultererkrankungen auszustellen.
Vorteile für Arztpraxen:
Die Blankoverordnung ist für Arztpraxen besonders vorteilhaft, da sie immer budgetneutral ist, unabhängig davon, ob ein LHB und BVB vorliegt. Das Heilmittelbudget der Ärzt:innen wird dadurch nicht belastet.
Weitere Informationen finden Sie im AOK-Flyer zur Blankoverordnung in der Physiotherapie: Flyer der AOK